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Kosmetik-Fehlkäufe: Was Tun?

Fehlkäufe im Bereich Kosmetik können sehr ärgerlich sein, schließlich ist Kosmetik in der Regel etwas teurer, zumindest qualitativ hochwertige. Doch was tun mit Fehlkäufen? Die folgenden Tipps zeigen auf, welche Möglichkeiten es gibt seine Fehlkäufe anderweitig zu verwenden oder umzutauschen.

Kosmetik Fehlkauf: Was tun?

Viele werden das Problem kennen, man bekommt ein Parfüm geschenkt, dass man einfach nicht mag. Oder es wird eine Creme gekauft, die dann doch nicht vertragen wird. Doch was macht man mit ungeliebter Kosmetik?

Kosmetikartikel: Rückgaberecht?

KosmetikGrundsätzlich gibt es bei Nichtgefallen kein Rückgaberecht. Das bedeutet, dass jedes Geschäft ein Kosmetikprodukt wenn dann nur aus Kulanz zurücknimmt. Das Rückgaberecht bestimmt der Händler, sprich ob mit oder ohne Bon oder gegen einen Gutschein. Es gibt im Kosmetikbereich aber einige große Ketten, die unbenutzte Kosmetik-Artikel ohne Beanstandung zurücknehmen und das sogar gegen Bargeld. Auch bei Online-Shops gibt es ein Rückgaberecht. Kosmetik kann innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden und ab einem Einkaufswert von 40 Euro sogar kostenfrei. Eine weitere Möglichkeit ist es, Fehlkäufe bei Ebay zu verkaufen.

Angebrochene Kosmetik-Artikel umtauschen

Im Ladengeschäft gibt es kein grundsätzliches Rückgaberecht für bereits geöffnete Produkte wie Parfüms. EinigeKosmetik Haare Locken Geschäfte nehmen gegen Kassenbon allerdings auch benutzte Artikel zurück. Im Einzelfall sogar ohne Kassenbon und gegen einen Sachwert. Das erfolgt aber wenn dann nur aus Kulanz und ist somit keine Pflicht für den Händler. Gemäß des Widerrufsrecht im Online-Shop kann hier sogar gebrauchte Kosmetik zurückgegeben werden. Wer seine Fehlkäufe nicht umtauschen kann, der kann diese auch auf Flohmärkten verkaufen oder anderweitig verwenden. So eignet sich Haarshampoo bestens für die Handwäsche von feiner Wolle und mit Gesichtscreme können auch mal die Füße oder Hände eingecremt werden. Parfüms können wiederum als Schuh-Deo verwendet werden.

Unverträglichkeit und Mängel

Die hochgepriesene Creme aus der Werbung, hat es einen angetan. Doch bei der ersten Anwendung merkt man schnell, puderdass sich Ausschlag auf der Haut bildet. Was tun? Im Einzelhandel bekommt man nur bei einem Mangel der Ware Gewährleistungsrechte. Hier kann also neue Ware verlangt werden. Doch wie sieht das Ganze bei einer Unverträglichkeit aus? Und was ist ein Mangel? Ein Mangel wäre zum Beispiel wenn die Creme ausgetrocknet ist. Auf die Kulanz des Händlers kann man immer hoffen. Und die ist glücklicherweise sehr weit verbreitet. Bei Online-Shops gilt auch hier wieder das 14-tägige-Widerrufsrecht. Wenn das alles nicht klappt, können nicht nutzbare Fehlkäufe natürlich auch einfach an Freunde verschenkt werden. Zusätzlich dazu gibt es im Internet noch sogenannte Tauschbörsen für Kosmetik-Produkte.
Fazit: Wenn sich zu Hause schon die Fehlkäufe an Kosmetik-Artikeln häufen, dann gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Ob man das Widerrufsrecht nutzen möchte, die Dinge versteigern möchte oder an Freunde verschenkt. Die Möglichkeiten sind zahlreich, so dass man nicht länger unliebsame Fehlkäufe anhäufen muss.

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Steffi

Hey zusammen, mein Name ist Steffi und ich liebe es mich mit Beautythemen auseinanderzusetzen. Gemeinsam finden wir die aktuellen Trends heraus! :)

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